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Der Sachkundenachweis gemäß
Niedersächsischem Gesetz über das Halten von Hunden Hier http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1810&article_id=93854&_psmand=7 finden Sie alle Informationen Wir als Hundetrainer haben uns
nicht zertifizieren lassen, um den Sachkundenachweis abnehmen zu können, Aus diesem Grund empfehlen wir
unseren vom Gesetz betroffenen Teams, ihre Prüfung bei Frau Dr. Micaela
Peters Dieser Sachkundenachweis, fälschlicherweise auch Hundeführerschein genannt, setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil zusammen. Der praktischen Teil wird in der Regel mit Frau
Dr. Peters und ihren Assistenten in der Stadt absolviert. Es wird im
Schlossgarten,
Gezeigt werden soll in der Praxis
in ablenkungsarmem Bereich (Schlossgarten) Hundehalter kontrolliert beim Hund Zähne, Ohren und Pfoten - Gehen an der Leine - Ausführung von Sitz, Platz oder Steh (nach max. 3 Wiederholungen) - Kommen auf Ruf (nach max. 3 Wiederholungen) - Begegnungen mit Joggern, Skatern - Begegnungen mit anderen Personen/Personengruppen -
Begegnung mit anderen Hunden Im verkehrsöffentlichen Bereich wird dann noch geprüft: - Gehen an stärker befahrener Straße - Überqueren einer befahrenen Straße - Begegnung mit Radfahrern, Kinderwagen, Rollatoren etc. -
Begegnungen mit anderen Personen/Personengruppen Bei allen Begegnungen kommt es
darauf an, niemanden zu gefährden oder zu belästigen. Der Hund muss mit einer
Hundemarke Suchen Sie nach gezielter
Vorbereitung oder wollen Sie an einem Junghundekurs teilnehmen,
Der Link
und das Programm " Der Sachkunde Test " wurde uns freundlicherweise
privat zur Verfügung gestellt und ist nicht zur Vervielfältigung
freigegeben.
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