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Der Sachkundenachweis gemäß Niedersächsischem Gesetz über das Halten von Hunden

 

Hier http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1810&article_id=93854&_psmand=7 finden Sie alle Informationen
rund um den seit 01.07.2013 in Niedersachsen für Neuhundehalter notwendigen Sachkundenachweis. Dazu gehören Hundehalter,
die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten.

 

Wir als Hundetrainer haben uns nicht zertifizieren lassen, um den Sachkundenachweis abnehmen zu können,
da wir unsere Berufung eher im zielführenden Training von Mensch und Hund sehen, als in deren Überprüfung.

 

Aus diesem Grund empfehlen wir unseren vom Gesetz betroffenen Teams, ihre Prüfung bei  Frau Dr. Micaela Peters
http://www.kleintierpraxis-am-hafen.de/aktuelles/sachkundenachweis.html oder Telefon 04721-395 495 abzulegen.
Frau Dr. Peters teilt unsere Einstellung zur Hundeerziehung und nimmt die Prüfung freundlich, sowie-, fachlich und sachlich korrekt ab.

 

Dieser Sachkundenachweis, fälschlicherweise auch Hundeführerschein genannt, setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil zusammen.

 

Der praktischen Teil wird in der Regel mit Frau Dr. Peters und ihren Assistenten in der Stadt absolviert. Es wird im Schlossgarten,
in der Nordersteinstraße, an der Südersteinstraße und in der dortigen Peripherie überprüft, wie man mit alltäglichen Situationen umgeht.


Es geht NICHT um den perfekt ausgebildeten Hund, sondern es geht darum, dass man als Mensch Umsicht beim Führen des Hundes zeigt.
Hilfsmittel wie Leine, Schleppleine, Halti, Maulkorb, Futter, Spielzeug etc. sind erlaubt. Der Hund sollte ein Hörzeichen (z.B. Sitz) kennen,
und er sollte abrufbar sein.

Gezeigt werden soll in der Praxis in ablenkungsarmem Bereich (Schlossgarten)
 

      Hundehalter kontrolliert beim Hund Zähne, Ohren und Pfoten

-          Gehen an der Leine

-          Ausführung von Sitz, Platz oder Steh (nach max. 3 Wiederholungen)

-          Kommen auf Ruf (nach max. 3 Wiederholungen)

-          Begegnungen mit Joggern, Skatern

-          Begegnungen mit anderen Personen/Personengruppen

-          Begegnung mit anderen Hunden
 

  Im verkehrsöffentlichen Bereich wird dann noch geprüft:

-          Gehen an stärker befahrener Straße

-          Überqueren einer befahrenen Straße

-          Begegnung mit Radfahrern, Kinderwagen, Rollatoren etc.

-          Begegnungen mit anderen Personen/Personengruppen

 

Bei allen Begegnungen kommt es darauf an, niemanden zu gefährden oder zu belästigen. Der Hund muss mit einer Hundemarke
und einem Mikrochip gekennzeichnet sein, und der Hundehalter sollte Kotbeutel mit sich führen und gegebenenfalls auch benutzen!

 

Suchen Sie nach gezielter Vorbereitung oder wollen Sie an einem Junghundekurs teilnehmen,
melden Sie sich bitte unter 01792205605  bei Anja Leibfried.

 

 

 

Sachkunde mit Antworten PDF                                                                      Sachkunde ohne Antworten PDF      

                                                               Sachkunde Test

 

Der Link und das Programm " Der Sachkunde Test " wurde uns freundlicherweise privat zur Verfügung gestellt und  ist nicht zur Vervielfältigung freigegeben.